Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der EPHI-Soft GmbH
§ 1 Geltungsbereich
In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden als „AGB“ bezeichnet) werden die Rechte und Pflichten zwischen dem Softwareunternehmen EPHI-Soft GmbH, Sebastianstraße 1a, 85049 Ingolstadt, Deutschland (nachfolgend als „EPHI-Soft GmbH“ bezeichnet), und dem Kunden, der die Dienste der EPHI-Soft GmbH in Anspruch nimmt, geregelt.
§ 2 Vertragsgegenstand
- Der Vertragsgegenstand wird abgebildet durch: (1) die Bereitstellung der Software Requrio (im Folgenden als „Software” bezeichnet), (2) das Einräumen der Nutzungsrechten an der Software durch die EPHI-Soft GmbH, sowie (3) die Zahlung der Vergütung durch den Kunden.
- Der Quellcode der Software ist nicht Teil des Vertragsgegenstandes.
- Die Bereitstellung der Software erfolgt durch die EPHI-Soft GmbH in dem Zustand, in dem sich die Software im Moment befindet. Maßgeblich hierfür ist der Funktionsumfang zum Zeitpunkt der Bereitstellung für die Beschaffenheit der Funktionalität der Software.
- Eine Beschaffenheit, die über der im Funktionsumfang festgelegten Beschaffenheit liegt, schuldet EPHI-Soft nicht. Eine Verpflichtung oder eine anderweitige Garantie bzgl. der Funktionalität der Software kann der Kunde auch nicht aus (1) anderen Darstellungen im Internet, in Printmedien oder (2) aus Äußerungen von Mitarbeitern und Vertriebspartnern der EPHI-Soft GmbH her-/ bzw. ableiten. Eine Ausnahme bilden schriftliche Vereinbarungen mit der Geschäftsführung der EPHI-Soft GmbH, die eine Bestätigungen seitens der EPHI-Soft GmbH beinhalten, über die Beschaffenheit.
§ 3 Bereitstellung der Dienste bei Cloud-Betrieb
- Die Dienstleistung der EPHI-Soft GmbH besteht im Wesentlichen darin, dem Kunden die Nutzung der jeweils aktuellen Version der Software über das Internet, die sich im Einflussbereich von EPHI-Soft GmbH befinden, zu ermöglichen.
- Es wird zu keiner Zeit eine Installation auf den Rechnern des Kunden vorgenommen. Der Kunde greift über einen Internetbrowser auf die Server zu.
- Durch die EPHI-Soft GmbH werden dem Kunden zeitnah nach dem Vertragsabschluss, sofern dies nicht bereits im Voraus erfolgt ist, die Zugangsdaten des Administrators mitgeteilt . Der Kunde kann gemäß dem mit ihm vereinbarten Leistungsumfang der Software (nachfolgend als „Leistungsumfang“ bezeichnet) weitere User hinzufügen.
- Als Voraussetzung für die störungsfreie Nutzung der Dienstleistung ist eine zuverlässige Internetverbindung notwendig, die ausschließlich in der Verantwortung des Kunden liegt.
- Die EPHI-Soft GmbH hält - entsprechend dem vereinbarten Leistungsumfang der Software - auf den Servern ausreichend Speicherplatz für die vom Kunden erzeugten Nutzungsdaten bereit.
- Diese Nutzungsdaten werden mindestens einmal täglich gesichert. Für die Einhaltung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungsfristen sowie datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist ausschließlich der Kunde verantwortlich.
- Der Support und die Pflege der Software wird von der EPHI-Soft GmbH vorgenommen.
§ 4 Nutzungsrechte
- Die EPHI-Soft GmbH räumt dem Kunden für (1) die Testzeit von 30 Tagen (im Folgenden als „Testzeit“ bezeichnet) und (2) die Laufzeit des Lizenzvertrags über die Nutzung der Software im vereinbarten Leistungsumfang das räumlich unbeschränkte, nicht ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht ein. Durch die EPHI-Soft GmbH werden ausdrücklich keinerlei urheberrechtliche Nutzungsrechte an der Software eingeräumt, sofern dies nicht anderweitig gesetzlich geregelt ist.
- Werden dem Kunden durch die EPHI-Soft GmbH von Dritten erstellte Softwarebestandteile zur Nutzung überlassen und die der EPHI-Soft GmbH dafür eingeräumten Nutzungsrechte schränken die des Kunden ein, besitzt die EPHI-Soft GmbH die Verpflichtung, dies dem Kunden gegenüber offenzulegen.
- Die Testzeit beginnt mit der Registrierung auf der Plattform. Nach Ablauf der 30-tägigen Testzeit besitzt die EPHI-Soft GmbH das Recht, den Zugang technisch zu sperren bis es zu einem rechtlich gültigen Nutzungsvertrags kommt.
§ 5 Vergütung
Die Vergütung für die Nutzung der Software im vereinbarten Leistungsumfang, sowie aller anderen durch die EPHI-Soft GmbH geleisteten Leistungen richtet sich nach der dem Kunden im Voraus zur Verfügung gestellten Preisliste. Alle Preise sind zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer zu verstehen.
Die Lizenzgebühr gilt immer für den zwischen der EPHI-Soft GmbH und dem Kunden vereinbarten Zeitraum, jedoch häufig als monatliche oder jährliche Zahlung.
Für den Kalendermonat, in dem der Nutzungsvertrag abgeschlossen wird, entfällt die Vergütung. Die Vergütung beginnt erst mit dem Kalendermonat, der dem Abschluss des Nutzungsvertrages folgt.
Die Vergütung ist jeweils fällig mit Rechnungsstellung durch die EPHI-Soft GmbH.
Änderungen am Vertrag sind mit der EPHI-Soft GmbH schriftlich zu vereinbaren.
a) Wird ein Upgrade (mehr Funktionen, mehr Nutzer, eine höhere Vergütung) vorgenommen, gilt diese Änderung unmittelbar nach Auslieferung durch die EPHI-Soft GmbH. Die Zahlungspflicht der zusätzlichen Vergütung beginnt mit dem auf das Upgrade folgenden Monat. Bei einer Jahreslizenz wird die zusätzliche Vergütung auf Basis des Jahres-Preises entsprechend der Anzahl der ganzen Kalendermonate bis zum Ende des zwölften Monats des laufenden Lizenzvertrags in Rechnung gestellt.
b)Ein Downgrade (weniger Funktionen, weniger Nutzer, eine niedrigere Vergütung) kann nur zum Ende eines Lizenzvertrags hin vorgenommen werden und findet auf den laufenden Vertrag keine Anwendung. Eine Ausnahme bilden vor Vertragsbeginn festgelegte, schriftliche Vereinbarungen zwischen dem Kunden und der Geschäftsführung der EPHI-Soft GmbH.Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen und ein Zurückbehaltungsrecht nur auf unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Ansprüche stützen. Er kann seine Forderungen – unbeschadet der Regelung des § 354 a HGB – nicht an Dritte abtreten.
Die EPHI-Soft GmbH ist dazu berechtigt, Änderungen an Preisen und Nutzungsbedingungen vorzunehmen. Diese Änderungen werden dem Kunden entweder per E-Mail, oder anderweitig schriftlich mitgeteilt. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zustellung der Änderungsmitteilung, gelten sie als angenommen und werden wirksam.
Wird durch den Kunden das Widerspruchsrecht ausgeübt, gelten weiterhin die bisherigen Vergütungen und Nutzungsbedingungen. In diesem Fall kann das Vertragsverhältnis mit dem Kunden durch die EPHI-Soft GmbH gekündigt werden.
§ 6 Widerrufsbelehrung
Das Widerrufsrecht besteht nicht, sofern Sie bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in überwiegender Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln und Sie deshalb als Unternehmer anzusehen sind (§ 14 BGB).
Für Privatpersonen besteht nach Vertragsabschluss ein 14-tägiges Widerrufsrecht.
Widerrufsrecht für Privatpersonen
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt ab dem Tag des Vertragsschlusses vierzehn Tage.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
EPHI-Soft GmbH
Sebastianstraße 1a
85049 Ingolstadt
kontakt@ephi-soft.com
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das nachstehende Muster-Widerrufsformular verwenden. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, ist die EPHI-Soft GmbH dazu verpflichtet, Ihnen alle Zahlungen, die sie von Ihnen erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag des Eingangs des Widerrufs bei der EPHI-Soft GmbH, zurückzuzahlen. Für die Rückzahlung wird das Zahlungsmittel verwendet, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben. Für eine Rückzahlung werden keine Entgelte berechnet.
Vorlage Widerrufsformular
EPHI-Soft GmbH
Sebastianstraße 1a
85049 Ingolstadt
kontakt@ephi-soft.com
Hiermit widerrufe(n) ich/wir () den von mir/uns () abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren ()/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (): …………………………
Bestellt am ()/erhalten am (): …………….
Name des/der Verbraucher(s): …………….
Anschrift des/der Verbraucher(s): …………….
Datum: ……………. Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) (*) Unzutreffendes streichen.
§ 7 Sperren des Zugangs
- Erfolgt innerhalb von 6 Wochen ab Rechnungsstellung kein vollständiger Zahlungseingang des Kunden auf einem in der Rechnung bezeichneten Bankkonto der EPHI-Soft GmbH, ist die EPHI-Soft GmbH dazu berechtigt, den Zugang des Kunden zur Software bis zum Eingang der noch offenen Zahlung zu sperren.
- Eine Sperre des Zugangs des Kunden zu den Servern und zur Software ist auch bei einer rechtswidrigen Nutzungen der Software oder des Servers zulässig, sowie bei Handlungen des Kunden, die die öffentliche Sicherheit oder die Einrichtungen der EPHI-Soft GmbH gefährden oder bei anderweitigen Anlässen, die zu einer fristlosen Kündigung führen.
§ 8 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich zu der Unterstützung der EPHI-Soft GmbH bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen. Die Angaben, die er im Rahmen der Nutzung der Dienstleistungen zu seiner Person und/oder seinem Unternehmen macht, sind wahrheitsgemäß zu machen.
Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, dass die für die Nutzung der Software erforderlichen Systemvoraussetzungen (z. B.: aktuelle Browser, geeignete Endgeräte, ausreichend leistungsfähige Internetverbindung) erfüllt sind.
Die ordnungsgemäße und regelmäßige Sicherung der von der EPHI-Soft GmbH im Zuge der Vertragsabwicklung überlassenen Daten und Unterlagen obliegt dem Kunden. Die Zugangsdaten sind geheim zu halten und vor unbefugter Nutzung zu schützen. Die Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.
Soweit Handlungen des Kunden oder von ihm oder seiner Mitarbeiter eingestellte Nutzerdaten gegen gesetzliche Vorschriften, insbesondere auch gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen, oder Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte) verstoßen, wird die EPHI-Soft GmbH vom Kunden vollständig von der Haftung freigestellt. Hieraus entstandene Kosten sind der EPHI-Soft GmbH durch den Kunden zu erstatten (insbesondere Anwaltskosten). Es besteht Einigkeit, dass die EPHI-Soft GmbH nicht dazu verpflichtet ist, die von Anlagen des Kunden übermittelten Daten auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen.
Der Kunde besitzt in Bezug auf alle Leistungen der EPHI-Soft GmbH eine Untersuchungs- und Rügepflicht entsprechend §377 HGB. Probleme müssen immer schriftlich an die EPHI-Soft GmbH übermittelt werden. Der Kunde benennt einen zentralen Ansprechpartner, welcher ausschließlich zur Mängelrüge berechtigt ist. Ausnahmen hiervon bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.
Nachteile und Kosten, die aus der Verletzung dieser Mitwirkungspflichten entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.
§ 9 Gewährleistung
- Der Kunde hat sich mit der Software vertraut gemacht. Die Leistungsfähigkeit der Software ist ihm bekannt.
- Eventuelle Mängel der Software sind von Seiten des Kunden in Schriftform zu beanstanden. Die EPHI-Soft GmbH wird diese dann schnellstmöglich beheben. Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
- Bei nachgewiesenen Sachmängeln wird durch die EPHI-Soft GmbH Gewähr durch Nacherfüllung geleistet, indem dem Kunden eine neue Version mit behobenem Mangel zur Verfügung gestellt wird.
- Der EPHI-Soft GmbH stehen zwei Versuche zur Mängelbeseitigung, bezogen auf den jeweiligen Mangel, zu.
- Für den Fall, dass auch die zweite Nacherfüllung nach Ablauf einer durch den Kunden gesetzten angemessenen Nachfrist endgültig fehlschlägt, kann er auch bei einer Jahreslizenz mit Wirkung zum Ende des laufenden Monats vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
- Es gelten die gesetzlichen Regelungen zur Gewährleistung. Die Anwendung des § 536a Abs. 2 (Selbstbeseitigungsrecht des Mieters) ist jedoch ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist auch die Anwendung von § 536a Abs. 1 BGB (Schadensersatzpflicht des Vermieters), soweit die Norm eine verschuldensunabhängige Haftung vorsieht.
§ 10 Haftung und Schadensersatz
- Die EPHI-Soft GmbH leistet nur Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung in dem nachfolgend bestimmten Umfang:
a) Die EPHI-Soft GmbH haftet (1) bei Vorsatz in voller Höhe, (2) bei grober Fahrlässigkeit und (3) bei fehlerhafter Beschaffenheit im Garantiefall nur in der Höhe des vorhersehbaren Schadens, der durch die verletzte Pflicht oder die Garantie verhindert werden sollte.
b) In anderen Fällen haftet die EPHI-Soft GmbH nur bei Verletzung der Kardinalpflicht und nur bis zu den im folgenden Unterabsatz genannten Haftungsgrenzen. Die Verletzung einer Kardinalpflicht im Sinne dieses Abschnitts liegt bei Verletzung einer Pflicht vor, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist beschränkt auf das Zweifache der vereinbarten Vergütung pro Jahr. - Bei allen Schadensersatzansprüche oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen bei vertraglicher und außervertraglicher Haftung gegen die EPHI-Soft gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr, sofern gesetzlich nicht anders festgelegt. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem in § 199 Abs. 1 BGB bestimmten Zeitpunkt.
- Die Haftung ist ausgeschlossen. Gleich aus welchem Rechtsgrund.
§ 11 Laufzeit und Beendigung des Vertrages
- Die Testzeit ist auf 30 Tage begrenzt. Eine gesonderte Kündigung der Testphase ist für beide Parteien nicht notwendig. Die Testphase endet nicht in einem Lizenzvertrag.
- Der Lizenzvertrag verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn nicht 3 Monate vor Ablauf des Vertrages schriftlich gekündigt wird.
- Die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen vorbehalten. Als ein wichtiger Grund für die EPHI-Soft GmbH gilt insbesondere, dass der Kunde trotz Erinnerung oder Mahnung mehr als zwei Monate mit der Zahlung einer fälligen Vergütung in Verzug ist. Sofern der Kunde den Kündigungsgrund zu vertreten hat, ist der Kunde verpflichtet, dem Anbieter die vereinbarte Vergütung bis zu dem Termin zu zahlen, an dem der Vertrag bei einer ordentlichen Kündigung frühestens enden würde.
- Der Zugang des Kunden wird nach Beendigung des Vertrags gesperrt. Die EPHI-Soft GmbH ist nicht verpflichtet, die vom Kunden erzeugten Daten nach Vertragsende aufzubewahren. Die EPHI-Soft GmbH behält sich das Recht vor, die vom Kunden erzeugten Daten nach Vertragsende, sowie unabhängig vom Grund der Beendigung zu löschen. Für die Löschung von Kundendaten im Zuge der Datensicherung gelten die jeweiligen Bestimmungen und Arbeitsabläufe des Betreibers der Server.
- Bei gegebenen Rechtsvorschriften, wird die EPHI-Soft GmbH für die jeweils minimale Dauer auch nach Beendigung des Vertrages die erforderlichen Daten aufbewahren.
§ 12 Geheimhaltung und Datenschutz
- Die Vertragsparteien sind verpflichtet, alle als vertraulich gekennzeichneten Dokumente und Unterlagen oder anhand sonstiger Umstände als Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse (im Folgenden: „vertrauliche Informationen“) erkennbare Gegenstände, (1) dauerhaft geheim zu halten, (2) nicht an Dritte weiterzugeben, (3) nicht aufzuzeichnen oder (4) nicht in anderer Weise zu verwerten, sofern die jeweils andere Partei der Offenlegung oder Verwendung nicht ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat oder die Informationen aufgrund Gesetzes, Gerichtsentscheidung oder einer Verwaltungsentscheidung offengelegt werden müssen.
- Informationen gelten nicht als vertraulich im Sinne dieses § 12 1, wenn a) sie der anderen Partei bereits zuvor bekannt waren, ohne dass die Informationen einer Vertraulichkeitsverpflichtung unterlegen hätten, b) allgemein bekannt sind oder ohne Verletzung der übernommenen Vertraulichkeitsverpflichtungen bekannt werden, c) der anderen Partei ohne Verletzung einer Vertraulichkeitsverpflichtung von einem Dritten offenbart werden.
- Die Verpflichtungen des § 12 überdauern das Vertragsende.
- Die Parteien sind dazu verpflichtet, die gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz zu beachten, insbesondere das Telemediengesetz sowie das Bundesdatenschutzgesetz bzw. ab Mai 2018 die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
- Beide Parteien stimmen ausdrücklich dem Erheben und Nutzen der Daten der jeweils anderen Partei in dem Umfang zu, wie sie für die Durchführung dieses Vertrages erforderlich sind.
- Der Kunde ist dafür verantwortlich, von allen zugangsberechtigten Mitarbeitern die nach geltendem Recht erforderliche Zustimmung zur Erhebung und Übermittlung ihrer für die Nutzung der Software notwendigen personenbezogenen Daten auf die Server einzuholen.
- Handelt es sich bei den zu verarbeitenden Daten um personenbezogene Daten, liegt laut DSGVO eine Auftragsverarbeitung (AV) vor, die in einem entsprechenden Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) mit dem Kunden geregelt werden muss.
§ 13 Schlussbestimmungen
- Das geltende Recht ist deutsches Recht, unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des ins deutsche Recht übernommenen UN-Kaufrechts. Das Kollisionsrecht findet keine Anwendung. Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsgegenstand ist der Sitz von EPHI-Soft GmbH anzusehen, sofern der Auftraggeber entweder (1) Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB), (2) eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder (3) ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
- Der Vertragsschluss sowie alle vertragsrelevanten Willenserklärungen und Erklärungen zur Ausübung von Gestaltungsrechten, insbesondere Kündigungen, Mahnungen oder Fristsetzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis. § 127 Abs. 2 und 3 BGB finden keine Anwendung.
- Die EPHI-Soft GmbH kann Erklärungen gegenüber dem Kunden per E-Mail, Fax oder Brief übermitteln, sofern in den AGB nicht anders geregelt.
- Die EPHI-Soft GmbH ist dazu berechtigt, Rechte und Pflichten ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, die diesen AGB entgegenstehen oder diese ergänzen, werden bei Zustandekommen eines Vertrages nicht Vertragsinhalt, es sei denn, die EPHI-Soft GmbH stimmt diesen ausdrücklich zu.
- Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Bestimmungen und die Wirksamkeit der AGB im Ganzen hiervon unberührt.
- Erweisen sich die AGB als lückenhaft, gelten die Bestimmungen als vereinbart, die dem Sinn und Zweck der AGB entsprechen und die festgelegt worden wären, wenn sie rechtzeitig bedacht worden wären. Stand: 17. November 2020